Verfahren für die Zertifizierung von Mitgliedern (gem. § 3 der Satzung)
Zertifizierungsverfahren und Kriterien für Mitglieder:
Die Zertifizierungskriterien sind Qualitätsstandards, die bei der Zertifizierung dem Fachausschuss Zertifizierung schriftlich nachgewiesen werden. Damit die Vielfalt der Zugänge sich widerspiegelt, bleibt die Form dabei den Antragstellenden überlassen (sei es als Tabelle, Fließtext oder mehrere Punkte zusammen – dabei sollten alle Punkte berücksichtigt werden):
1. Nachweis der Gender_Diversity-Kompetenz (Aus- und Fortbildungen, wissenschaftlich Arbeiten, Selbsterfahrung, Gruppenerfahrungen usw.).
2. Praxisreflexion von mindestens zwei Arbeitsprozessen; dabei geht es um Darstellung von gender-diversity-relevanten Prozessen. Hier können auch Expertisen und Forschungsprozesse angeführt werden.
Ein Team (zwei Personen aus dem Zertifizierungsausschuss) begutachtet den jeweils vorliegenden Antrag und entscheidetüber die Empfehlung zur Zertifizierung. Problemfälle werden im Stimmenverhältnis von 3:1 entschieden. Falls dies nicht möglich ist, entscheidet der Vorstand ohne Empfehlung des Fachausschusses über die Zertifizierung.
Beschlüsse des Fachausschusses werden protokolliert und dem Vorstand und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben.
Widersprüche gegen die Ablehnung der Zertifizierung werden vom Vorstand behandelt.
Das Zertifizierungsverfahren und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen unterliegen der strikten Vertraulichkeit, alle Unterlagen werden nur dem Fachausschuss und dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Verstöße gegen die Vertraulichkeit sind ein Grund für den Ausschluss aus dem Verband.
Der Zertifizierungsantrag sollte mit vollständigem Namen und Anschrift per Email via Vorstand an den Fachausschuss gesandt werden. Über ihn soll innerhalb von zwei Monaten entschieden werden.